Stellen Sie sich vor: Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin haben gemeinsam ein Haus gekauft. Oder Sie führen zusammen ein Unternehmen. Oder Sie wollen einfach dafür sorgen, dass der andere im Ernstfall finanziell gut abgesichert ist. Dann ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz genau das Richtige – vor allem, wenn Sie dabei keine unnötigen Steuern zahlen möchten.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
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Was eine „Über-Kreuz-Versicherung“ ist,
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warum sie besonders für Paare oder Geschäftspartner sinnvoll ist,
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wie Sie mit ihr Steuern sparen können – ganz legal,
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und worauf Sie achten sollten, damit alles korrekt läuft.
Was ist eine Risikolebensversicherung überhaupt?
Eine Risikolebensversicherung (kurz: RLV) zahlt eine vorher festgelegte Geldsumme aus, wenn die versicherte Person stirbt. Diese Auszahlung hilft oft dabei, laufende Kredite (z. B. für ein Haus) zu tilgen oder den Lebensstandard der Hinterbliebenen zu sichern.
Klassischerweise schließt man eine RLV auf das eigene Leben ab – und bestimmt, wer das Geld bekommt, wenn man stirbt. Doch es gibt eine clevere Variante für Paare und Geschäftspartner: Die Über-Kreuz-Versicherung.
Was bedeutet „über Kreuz“ versichern?
Das Prinzip ist einfach erklärt:
👉 Jeder Partner schließt einen eigenen Versicherungsvertrag ab.
👉 Jeder ist dabei selbst Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.
👉 ABER: Die versicherte Person ist jeweils der andere Partner.
Ein Beispiel:
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Sie heißen Anna und Ben.
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Anna schließt eine RLV ab – auf Bens Leben.
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Ben schließt eine RLV ab – auf Annas Leben.
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Stirbt Ben, bekommt Anna das Geld aus ihrem eigenen Vertrag, den sie abgeschlossen hat.
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Und umgekehrt.
Der Clou: Diese Auszahlung gilt nicht als Erbe, sondern als Versicherungsleistung. Und genau das bringt den steuerlichen Vorteil.
Warum ist das steuerlich so interessant?
Wenn jemand stirbt und der Partner bekommt Geld (z. B. durch ein Testament oder auch eine normale Versicherung), kann Erbschaftssteuer fällig werden. Und die kann ganz schön happig sein – vor allem für nicht verheiratete Paareoder Geschäftspartner.
Beispiel Erbschaftssteuer-Freibeträge:
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Ehepartner: 500.000 €
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Kinder: 400.000 €
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Nicht verheiratete Lebenspartner: nur 20.000 €!
Wenn also z. B. ein unverheiratetes Paar gemeinsam ein Haus finanziert – und der eine Partner stirbt – kann der andere durch die Auszahlung der RLV plötzlich eine hohe Steuerlast haben.
➜ Bei der Über-Kreuz-Versicherung passiert das nicht:
Die Auszahlung kommt aus dem eigenen Vertrag und ist deshalb steuerfrei.
Für wen ist die Über-Kreuz-Versicherung besonders sinnvoll?
✅ Unverheiratete Paare, die gemeinsam leben, kaufen oder bauen
✅ Ehepaare, die große Vermögenswerte haben (z. B. Immobilien, Unternehmen)
✅ Geschäftspartner, die sich gegenseitig absichern wollen
✅ Menschen mit laufenden Krediten, die abgesichert werden sollen
Welche Vorteile bringt das?
💰 1. Sie sparen Steuern
Wie oben beschrieben: Wenn Sie Ihren Vertrag selbst abschließen und Ihr Partner darin versichert ist, dann gilt die Auszahlung nicht als Erbe. Das Finanzamt geht leer aus.
🧠 2. Sie haben alles in Ihrer Hand
Sie bestimmen, wie hoch die Versicherungssumme sein soll und wie lange der Vertrag läuft. Jeder Partner kann das individuell entscheiden.
🔐 3. Sicherheit für beide Seiten
Ob in der Liebe oder im Geschäft: Wenn einer geht, ist der andere abgesichert – ohne finanzielle Sorgen.
Worauf müssen Sie achten?
Damit das Ganze auch wirklich steuerfrei bleibt, müssen ein paar Dinge ganz genau beachtet werden. Darum ist eine gute Beratung (wie bei uns 😉) so wichtig.
Diese 3 Punkte müssen stimmen:
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Sie müssen selbst Versicherungsnehmer sein.
➜ Sie schließen den Vertrag ab – auf das Leben Ihres Partners. -
Sie müssen selbst die Beiträge zahlen.
➜ Am besten von Ihrem eigenen Konto. Keine Mischfinanzierung! -
Sie sind auch der Bezugsberechtigte.
➜ Also derjenige, der das Geld bekommt, wenn der versicherte Partner stirbt.
Wenn einer dieser Punkte nicht passt, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit kippen.
Was passiert bei einer Trennung oder Scheidung?
Natürlich kann sich das Leben ändern. Falls Sie sich trennen oder scheiden lassen, sollten Sie die Verträge unbedingt überprüfen.
Denn: In einem solchen Fall möchten Sie vielleicht nicht mehr, dass der Ex-Partner Geld bekommt. Es ist jederzeit möglich, den Vertrag anzupassen oder zu kündigen. Wir helfen Ihnen dabei.
Was kostet so eine Über-Kreuz-Lösung?
Da zwei Verträge abgeschlossen werden (einer pro Person), ist die Lösung etwas teurer als ein einziger Vertrag. Aber der Steuervorteil überwiegt in vielen Fällen deutlich.
Beispiel:
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Versicherungssumme: 300.000 €
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Steuer bei normaler Erbschaft (unverheiratet): bis zu 75.000 €!
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➜ Bei „über Kreuz“: 0 € Steuern – reine Auszahlung.
Zwei Praxisbeispiele aus dem Alltag:
🏠 Fall 1: Unverheiratetes Paar mit Haus
Lisa und Tom sind nicht verheiratet und kaufen zusammen ein Haus. Beide stehen im Kreditvertrag. Sollte einer sterben, muss der andere den Kredit allein zahlen.
Lösung:
Lisa schließt eine RLV auf Toms Leben ab.
Tom schließt eine RLV auf Lisas Leben ab.
Stirbt Tom, bekommt Lisa 300.000 € – steuerfrei – und kann den Kredit tilgen.
👔 Fall 2: Geschäftspartner sichern sich ab
Martin und Chris betreiben gemeinsam eine Firma. Jeder trägt Verantwortung. Wenn einer stirbt, würde der andere in finanzielle Schieflage geraten.
Lösung:
Martin versichert Chris, Chris versichert Martin – mit jeweils eigenem Vertrag.
So sichern sie sich ab – ganz ohne Risiko für die Firma oder das Finanzamt.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist das Ganze legal?
✅ Ja, völlig. Es ist sogar von der Rechtsprechung anerkannt. Wichtig ist nur, dass die Struktur stimmt.
Was passiert, wenn beide gleichzeitig sterben?
In diesem seltenen Fall geht die Versicherungssumme an die Erben. Dann kann wieder Erbschaftssteuer anfallen.
Macht das auch bei Ehepaaren Sinn?
Ja, vor allem, wenn der Freibetrag von 500.000 € vielleicht nicht ausreicht – z. B. bei großen Immobilienwerten oder Firmenanteilen.
Kann ich das auch für mein Kind machen?
Die „Über-Kreuz“-Logik ist eher für Paare oder Partner gedacht. Für Kinder gibt es andere clevere Lösungen – sprechen Sie uns gerne an.
Fazit: Einfach clever – und sicher
Die Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist ein echter Geheimtipp. Sie sorgt dafür, dass Ihre Liebsten oder Partner im schlimmsten Fall abgesichert sind – ohne dass das Finanzamt mitverdient.
Gerade für unverheiratete Paare, Selbstständige, Firmeninhaber oder Menschen mit Immobilienkrediten ist diese Lösung ein Muss.
Wir von der Freie Finanzberater Starnberg GmbH helfen Ihnen gerne dabei, Ihre persönliche Absicherung optimal zu gestalten. Mit echter Unabhängigkeit, klarem Blick und langfristiger Begleitung.Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
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